Alkohol: Bier, Wein und Sekt sind nach dem Jugendschutzgesetz ab 16 Jahren erlaubt


Das Jugendschutzgesetz erlaubt die Abgabe von Bier, Wein, Sekt und deren Mischgetränken an Jugendliche ab 16 Jahren. In Begleitung von Erziehungsberechtigten dürfen auch Jugendliche ab 14 Jahren Getränke mit geringem Alkoholgehalt zu sich nehmen. Branntweinhaltige alkoholische Getränke dürfen Händler und Gastwirte dagegen nur an Volljährige abgeben (§ 9 JuSchG).


Händler, Gastronomen und Clubbetreiber müssen das Alter ihrer Kunden und Gäste überprüfen. Gastwirte sowie Party-Veranstalter sind zudem verpflichtet, in ihren Räumlichkeiten gut sichtbar einen Jugendschutzgesetz-Aushang anzubringen, der alle Gäste über die aktuellen Jugendschutzbestimmungen informiert.


Quelle: www.rechtecheck.de (LINK)

AB 16

KAUF UND KONSUM VON BIER, WEIN ODER SEKT SIND AB 16 JAHREN ERLAUBT.

AB 18

KAUF UND KONSUM VON SPIRITUOSEN SIND AB 18 JAHREN ERLAUBT.

Für Alle

Alkoholeinfluss vervielfacht das Risiko eines Unfalls. Wer am Straßenverkehr teilnimmt – ob auf dem Fahrrad oder mit dem Auto – sollte immer nüchtern sein.